Isolation im Knast

Isolation im Knast

Erst im Januar 2022 kam Corona so rich­tig in den Ham­bur­ger Knäs­ten an. Die Pan­de­mie­maß­nah­men der Jus­tiz ver­schlech­tern die Haft­be­din­gun­gen noch, die seit der Ära Schill ohne­hin auf einem nied­ri­gen Niveau sind. Die Pan­de­mie brachte aber auch über­ra­schende Ver­bes­se­run­gen mit sich – die indes wohl nur vor­über­ge­hend waren.

Unter­su­chungs­haft­an­stalt Hols­teng­la­cis, Foto: Privat

Es ist schon erstaun­lich, dass es so lange gedau­ert hat: Erst mit der Omikron-Welle Anfang die­ses Jah­res infi­zier­ten sich zahl­rei­che Inhaf­tierte in der Jus­tiz­voll­zugs­an­stalt (JVA) Fuhls­büt­tel. Zuvor hatte es seit Beginn der Covid-19-Pandemie nur wenige ein­zelne Infek­tio­nen in den Ham­bur­ger Knäs­ten gege­ben, die meis­ten davon im Unter­su­chungs­ge­fäng­nis Hols­teng­la­cis. Als soge­nannte Gemein­schafts­ein­rich­tun­gen sind Knäste anfäl­lig für die schnelle Ver­brei­tung von Infek­tio­nen und ihre Insass:innen gel­ten als beson­ders vul­nerable Gruppe. Den­noch ist frag­lich, wel­che Maß­nah­men zum Schutz der Inhaf­tier­ten not­wen­dig sind und bei wel­chen es sich die Jus­tiz zu ein­fach macht.

Gleich zu Beginn der Pan­de­mie bil­dete die Jus­tiz eine teil­weise mehr­mals wöchent­lich tagende Pan­de­mie­kom­mis­sion, um einer schnel­len Durch­seu­chung der Knäste ent­ge­gen­zu­wir­ken. Für Außen­ste­hende war den­noch wäh­rend der ver­gan­ge­nen zwei Jahre kaum ersicht­lich, wel­che Regeln in wel­cher JVA genau gal­ten. Für die etwa 1.800 Inhaf­tier­ten in Ham­burgs sie­ben Jus­tiz­voll­zugs­an­stal­ten bedeu­te­ten die Coro­na­maß­nah­men eine erheb­li­che Ein­schrän­kung. Betrof­fen sind wei­ter­hin vor allem jene Ange­bote, die der Reso­zia­li­sie­rung die­nen sollen.

Wäh­rend des ers­ten Lock­downs im Früh­jahr 2020 schränkte die Jus­tiz fast alles ein. Besu­che von Ange­hö­ri­gen wur­den unter­sagt, externe Sozialarbeiter:innen, etwa von Sucht­be­ra­tun­gen, erhiel­ten nur noch in Aus­nah­me­fäl­len Zutritt und selbst bei die­sen Aus­nah­men blieb zwi­schen ihnen und den Inhaf­tier­ten eine Trenn­scheibe. Die Pan­de­mie ver­schlech­terte im Knast noch ein­mal die Lebens­um­stände. Doch es gab auch einige wenige kurz­fris­tige Ver­bes­se­run­gen. Über­ra­schend erlaubte die Ham­bur­ger Jus­tiz eini­gen Inhaf­tier­ten Han­dys, um einen Aus­gleich zu schaf­fen. Dies wurde von der Straf­fäl­li­gen­hilfe schon seit Jah­ren gefor­dert, doch vor der Covid-19-Pandemie war eine Rea­li­sie­rung undenkbar.

Positive Pandemieeffekte?

470 Inhaf­tierte erhiel­ten nicht-internetfähige Pre­paid­han­dys, mit denen sie zuvor frei­ge­schal­tete Num­mern anwäh­len konn­ten, bei­spiels­weise die ihrer Partner:innen und Fami­lie oder auch die der Dro­gen­hilfe. Gegen die Auf­for­de­rung, die Han­dys Ende Sep­tem­ber 2020 wie­der abzu­ge­ben, als die Jus­tiz das strikte Besuchs­ver­bot auf­ge­ho­ben hatte, leg­ten fast alle Betrof­fe­nen Wider­spruch ein. Letzt­lich jedoch ohne Erfolg: Die Jus­tiz­be­hörde beklagte einen angeb­lich erheb­li­chen Miss­brauch. In 180 Fäl­len habe es eine Ermah­nung gege­ben oder das Handy sei ein­ge­zo­gen wor­den – aller­dings seien nur in zwei Fäl­len straf­recht­li­che Kon­se­quen­zen gezo­gen wor­den. So schlimm kann der Miss­brauch also kaum gewe­sen sein.

Nicht nur die Inhaf­tier­ten selbst, auch das externe Hel­fer­sys­tem bemerkte, dass die Han­dys den Gefan­ge­nen ermög­lich­ten, sich pro­ak­ti­ver um ihre Ent­las­sung zu küm­mern. Teil­weise stieg die Häu­fig­keit an Kon­tak­ten zu eini­gen Inhaf­tier­ten sogar trotz der iso­lie­ren­den Umstände an. Die Pas­si­vi­tät und Unselb­stän­dig­keit, die der Voll­zug lehrt, sind für das Leben drau­ßen unge­eig­net. Die Mög­lich­keit, selbst­stän­dig frei­ge­ge­bene Num­mern anzu­ru­fen, setzte die­ser erzwun­ge­nen Untä­tig­keit etwas entgegen.

JVA Fuhls­büt­tel, Foto: privat

Auch im Bereich der Ersatz­frei­heits­stra­fen, die dann zum Tra­gen kom­men, wenn jemand eine Geld­strafe nicht bezahlt, machte Corona mög­lich, was pro­gres­sive Strafrechtler:innen seit Jah­ren for­dern. Diese Art der Strafe ist die reinste Aus­prä­gung von Klas­sen­jus­tiz. Sie wurde zwar nicht abge­schafft. Jedoch wurde sie in die­sem und dem vori­gen Win­ter aus­ge­setzt, um den Durch­lauf in den Anstal­ten zu ver­rin­gern. 70 Inhaf­tierte kamen Ende Dezem­ber 2021 frei, ab April sol­len sie sich dann zurück­mel­den. Wie bereits im ver­gan­ge­nen Win­ter dürfte dadurch die Kri­mi­na­li­täts­rate in Ham­burg kaum stei­gen. Mög­li­cher­weise wird der eine oder die andere ihre Strafe doch noch abbe­zah­len oder abarbeiten.

Ab Som­mer 2021 konn­ten Besucher:innen die Haft­an­stal­ten erneut wie­der betre­ten. In den meis­ten Fäl­len blieb es jedoch bei der Trenn­scheibe zwi­schen ihnen und den Inhaf­tier­ten. Das schränkt die Akus­tik erheb­lich ein. Viele Gefan­gene woll­ten ihren Fami­lien und vor allem klei­nen Kin­dern diese Situa­tion nicht zumu­ten und ver­zich­te­ten auf Besu­che. Dazu fiel ein Groß­teil der Maß­nah­men aus, zu denen der Voll­zug auf­grund sei­nes Reso­zia­li­sie­rungs­auf­trags ver­pflich­tet ist. Aus- und Fort­bil­dun­gen fan­den häu­fig nicht statt. Die meis­ten Locke­run­gen wie Aus­füh­run­gen zur Woh­nungs­su­che oder andere beglei­tete oder unbe­glei­tete Aus­gänge fie­len aus. Frei­zeit­an­ge­bote durch Ehren­amt­li­che ent­fie­len gänz­lich. Viele Gefan­gene ver­stan­den auf­grund von Sprach­bar­rie­ren kaum, was drau­ßen los war, die Gebote des Mas­ken­tra­gens setzte der All­ge­meine Voll­zugs­dienst (AVD) gegen­über den Inhaf­tier­ten deut­lich kon­se­quen­ter um als im Kolleg:innenkreis.

Endlich Impfen

In der Impf­prio­ri­sie­rung stan­den Inhaf­tierte und Ange­stellte der Jus­tiz­voll­zugs­an­stal­ten ziem­lich weit oben, zum anfäng­li­chen Unmut der Poli­zei, die sich umge­hend eine Hoch­stu­fung erquen­gelte. Im Mai 2021 ging es dann end­lich los. Im Spät­som­mer waren etwas über 700 der 1.800 Inhaf­tier­ten geimpft. Vom AVD sol­len bis heute fast neun­zig Pro­zent geimpft sein, behaup­tet die Jus­tiz­se­na­to­rin Anna Gal­lina (Bünd­nis 90/Die Grü­nen). Wäh­rend Ange­hö­rige und externe Besucher:innen bis heute als Gefahr gel­ten, fällt der AVD nicht unter die ein­rich­tungs­be­zo­gene Impf­pflicht. Die Bun­des­ver­ei­ni­gung der Anstalts­lei­te­rin­nen und Anstalts­lei­ter im Jus­tiz­voll­zug kennt ihre Pappenheimer:innen und for­dert die Aus­wei­tung auf die Strafvollzugseinrichtungen.

Die Knast­be­völ­ke­rung ist viel krän­ker und damit vul­nerabler als die All­ge­mein­be­völ­ke­rung. Neben Sucht, Hepa­ti­tis C und schlech­ter All­ge­mein­ver­fas­sung rau­chen fast alle Inhaf­tier­ten. Viele haben COPD – für sie kann Corona ein Todes­ur­teil sein. Außer­dem ist der Bil­dungs­stand gering, das Ver­ständ­nis für Krank­hei­ten eben­falls. Ebenso gering ist die Bereit­schaft, den Vor­ga­ben des Voll­zugs zu fol­gen – selbst bei objek­tiv ver­nünf­ti­gen Regeln. Dazu kommt nun, dass alle Inhaf­tier­ten bei Haft­an­tritt seit Pan­de­mie­be­ginn zunächst im Unter­su­chungs­ge­fäng­nis am Hols­teng­la­cis qua­ran­tä­ni­siert wer­den. Qua­ran­täne im Knast bedeu­tet völ­lige Iso­la­tion, nur mini­male Rechte wie ein täg­li­cher Hof­gang wer­den gewähr­leis­tet. Die Jus­tiz stellt »zum Aus­gleich« kos­ten­los Fern­se­her und Radio – sonst müs­sen Gefan­gene Miete für der­lei Geräte entrichten.

Unter­su­chungs­haft­an­stalt Hols­teng­la­cis, Foto: Privat

Den­noch brach­ten sich in den Jah­ren 2020/2021 ins­ge­samt sechs Men­schen in der Unter­su­chungs­haft­an­stalt um, 13 wei­tere ver­such­ten es. 2019 töte­ten sich zum Ver­gleich zwei, 2018 drei Men­schen in Haft (2017 waren es jedoch acht). Diese Zah­len ver­öf­fent­licht die Jus­tiz nicht mehr auf ihrer Web­site wie noch vor eini­gen Jah­ren, son­dern nur noch auf Nach­frage. Das habe den Zweck, einen Werther-Effekt, also Nach­ah­mung in einem wei­te­ren Sinne, zu ver­mei­den. Wer sich aus­kennt, weiß, dass es dabei nicht um die all­ge­meine Ver­öf­fent­li­chung von Sui­zid­zah­len geht.

Diese Zah­len sind kein Wun­der ange­sichts enorm hoher Raten psy­chi­scher Erkran­kung. 44 Pro­zent der Inhaf­tier­ten wei­sen einen pro­ble­ma­ti­schen Dro­gen­kon­sum auf, 40 bis 70 Pro­zent andere psy­chi­sche Stö­run­gen. Dafür gibt es nur wenige Psycholog:innenstellen. In der JVA Bill­wer­der betreut ein:e Psycholog:in 172 Inhaf­tierte. Wie die Jus­tiz den im Straf­voll­zugs­ge­setz fest­ge­hal­te­nen Auf­trag, »die Gefan­ge­nen zu befä­hi­gen, künf­tig in sozia­ler Ver­ant­wor­tung ein Leben ohne Straf­ta­ten zu füh­ren«, erfül­len soll, bleibt ihr Geheim­nis. Denn viele Gefan­gene wer­den auf­grund ihrer psy­chi­schen Stö­run­gen und Sucht straf­fäl­lig. Infi­zierte Gefan­gene, die nicht arbei­ten kön­nen, haben kei­nen Anspruch auf eine Ent­schä­di­gung für den Ver­dienst­aus­fall. Der ist auch nicht beson­ders hoch. Inhaf­tierte ver­die­nen etwa 1,50 bis 2,80 Euro pro Stunde, bei einer 34-Stunden-Woche.

Grüne Justizpolitik

Trotz eini­ger über­ra­schen­der Maß­nah­men wie der kurz­zei­ti­gen Han­dy­ein­füh­rung und der Aus­set­zung der Ersatz­frei­heits­stra­fen ist die Jus­tiz­po­li­tik in Ham­burg wenig pro­gres­siv. Die Umstruk­tu­rie­rung Anfang der Nuller­jahre durch den dama­li­gen Jus­tiz­se­na­tor Roger Kusch (damals CDU) und den dama­li­gen Innen­se­na­tor Ronald Schill ging weg von klei­nen spe­zia­li­sier­ten und auf die Frei­heit aus­ge­rich­te­ten Haft­an­stal­ten hin zu rie­si­gen geschlos­se­nen Groß­an­stal­ten. Die JVA Billwerder-Moorfleet war als Ersatz für die recht offe­nen Anstal­ten auf dem ehe­ma­li­gen KZ-Gelände Neu­en­gamme geplant, die 2006 nach jah­re­lan­gem Pro­test end­lich geschlos­sen wur­den. Es sollte eine offene JVA wer­den, doch Schill änderte das Kon­zept und fügte eine hohe Mauer, einen Zaun und einen Gra­ben hinzu. Heute erhal­ten Insass:innen nur aus­nahms­weise Locke­rungs­aus­gänge. Der Frau­en­voll­zug auf der Elb­in­sel Hahn­öfer­sand wech­selte eben­falls nach Bill­wer­der und ist bau­lich kaum von den Män­nern abge­trennt. 2025 kommt noch der Jugend­voll­zug hinzu, der der­zeit eben­falls auf Hahn­öfer­sand ist.

Es han­delt sich also um eine ziem­lich geschlos­sene Groß­an­stalt für Grup­pen, die laut Gesetz mög­lichst getrennt sein soll­ten. Seit­dem änder­ten weder CDU-Justizsenatoren noch der Grüne Till Stef­fen in sei­nen drei Amts­zei­ten etwas an der Grund­struk­tur des Ham­bur­ger Voll­zugs. Kuschs Linie wird noch Jahr­zehnte, wenn nicht län­ger, Ham­burgs Knäste domi­nie­ren. Die aktu­elle Jus­tiz­se­na­to­rin Anna Gal­lina war vor ihrem Amts­an­tritt völ­lig uner­fah­ren in Jus­tiz­an­ge­le­gen­hei­ten. Pri­vat ist sie hin­ge­gen von Betrugs­er­mitt­lun­gen gegen ihren Ex-Mann betrof­fen und muss sich einer Ver­leum­dungs­klage, ange­strengt von ehe­ma­li­gen Parteifreund:innen, stel­len.

Corona geht, der Justizvollzug bleibt, wie er ist

Falls Corona dann doch end­lich bald vor­bei sein sollte, kehrt die Gesell­schaft erleich­tert zurück zur schlech­ten Nor­ma­li­tät und mit ihr der Jus­tiz­voll­zug. Trotz der viel­ge­lob­ten aber zeit­lich befris­te­ten Expe­ri­mente mit der Aus­set­zung von Ersatz­frei­heits­stra­fen oder der Ein­füh­rung von Mobil­te­le­fo­nen wird der Ham­bur­ger Voll­zug sich erleich­tert zurück­leh­nen und nichts dar­aus ler­nen wol­len. Mit der Erin­ne­rung an die Lock­downs wird das kurz­fris­tig gestie­gene öffent­li­che Inter­esse an den tat­säch­lich Ein­ge­sperr­ten ver­san­den, denen man sich plötz­lich so nahe fühlte durch die Restrik­tion auf die eige­nen 90 Qua­drat­me­ter. Wer in die­ser Zeit im Knast war, wird noch wei­ter weg von der gemein­schaft­li­chen Erin­ne­rung an leere Stra­ßen und selbst­ge­nähte Mas­ken sein.

Wie es den Inhaf­tier­ten so genau geht, weiß nie­mand – erho­ben oder erfragt wird das nicht. Ham­burg prä­sen­tiert nicht ein­mal Rück­fall­zah­len. Die gibt es zwar für alle Bun­des­län­der, sie wer­den aber in vie­len Fäl­len, so auch Ham­burg, nicht ver­öf­fent­licht. Auch sonst weiß man wenig über die da drin­nen. Abge­se­hen von Alter, Geschlecht und Natio­na­li­tät erhebt die Jus­tiz nicht ein­mal, wie viele Men­schen bei­spiels­weise jähr­lich eine Ersatz­frei­heits­strafe antre­ten. Genauere Daten könn­ten ja zei­gen, dass da über­wie­gend die unge­bil­dete, arme und kranke Unter­schicht im Knast sitzt und kaum bes­ser raus- als rein­kommt. Diese Pro­bleme sind nicht nur ein­zel­nen ver­bohr­ten Knast­lei­tern oder ahnungs­lo­sen Jus­tiz­se­na­to­rin­nen anzu­las­ten, son­dern einer Gesell­schaft, die für Kri­mi­nelle kein Geld aus­ge­ben will. Bes­sere Gesund­heits­ver­sor­gung oder Bil­dungs­maß­nah­men für Kna­ckis? Wer sitzt, sei selbst schuld.

Das scheint auch für Linke zu gel­ten, die sich nur dann für diese geschlos­sene Insti­tu­tion inter­es­sie­ren, wenn ihre eige­nen Leute hin­ein­ge­ra­ten (RAF/G 20) oder wenn es um Trans­gen­der­men­schen hin­ter Git­tern geht. Mit den gewöhn­li­chen inhaf­tier­ten Män­nern und Frauen, die mit Gen­der­stern­chen und Ähn­li­chem nichts anfan­gen kön­nen, wol­len Linke nichts zu tun haben. Denn diese Aus­ge­schlos­se­nen sind ganz über­wie­gend weder acht­sam noch links­pro­gres­siv, zwar mit Migra­ti­ons­hin­ter­grund, aber ras­sis­tisch, neh­men zwar auch Dro­gen, aber aus Ver­zweif­lung und nicht aus Hedo­nis­mus, sind gewalt­tä­tig, weil selbst von Gewalt betrof­fen. Und wer über­all mehr Regeln for­dert, wird auch kei­nen Begriff dafür haben, wie Gesell­schaft, Recht, Gesetz und Frei­heits­stra­fen zusam­men­hän­gen und sich dafür auch nicht interessieren.

Han­nah Hen­nings, Februar 2022

Die Autorin hadert mit ihrem Job als Sozi­al­ar­bei­te­rin genauso wie mit ihrem Wohn­ort Hamburg.

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